Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Gesello GmbH i. G., [Anschrift] („Gesello“) · Stand: Juli 2026

ENTWURF · Vor erstem Kundeneinsatz zwingend anwaltlich prüfen lassen (insbesondere §§ 8, 10, 12) – so steht es auch im internen Konzeptpapier. Kein Kunde unterschreibt auf Basis dieses Entwurfs.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Gesello und ihren Kunden über die Einrichtung und den Betrieb des digitalen Büro-Assistenten „Gesello“ (die „Leistung“).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Gesello ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Gesello richtet für den Kunden einen digitalen Assistenten ein und betreibt ihn fortlaufend. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im Angebotsblatt gewählten Stufe (Stufe 1 „Anfragen“, Stufe 2 „Anfragen + Bewerber“, Stufe 3 „Volle Kraft“) und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung.
  2. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebotsblatts durch beide Parteien zustande. Diese AGB und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage) sind Vertragsbestandteil.
  3. Die Leistung ist eine Dienstleistung. Gesello schuldet den Betrieb des Assistenten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Terminen, Bewerbern oder Aufträgen).

§ 3 Art der Leistung; Grenzen des Assistenten

  1. Der Assistent kommuniziert automatisiert mit Kunden und Bewerbern des Kunden (u. a. per SMS, E-Mail, Messenger) und gibt sich dabei in jedem Dialog als digitaler Assistent zu erkennen. Diese Kennzeichnung entspricht Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) und kann vom Kunden nicht abbestellt oder deaktiviert werden.
  2. Der Assistent gibt keine Preisauskünfte, Kostenschätzungen, rechtlich verbindlichen Zusagen, Rechtsauskünfte oder technischen Ferndiagnosen ab. Solche Anliegen übergibt er an den Kunden. Erklärungen des Assistenten sind Wissenserklärungen zur Terminanbahnung und Vorqualifizierung; rechtsgeschäftlich verbindliche Erklärungen gegenüber Endkunden und Bewerbern gibt ausschließlich der Kunde selbst ab.
  3. Antworten des Assistenten werden maschinell erzeugt. Trotz sorgfältiger Konfiguration (Vorgaben, gesperrte Themen, Übergaberegeln) kann Gesello nicht garantieren, dass jede einzelne Formulierung inhaltlich zutreffend oder vollständig ist. Der Kunde erhält Einblick in die Dialoge (Protokoll, Tagesmeldungen, Monatsbericht) und informiert Gesello unverzüglich über erkennbare Fehlantworten.
  4. Automatisierte Auswahlentscheidungen über Bewerber finden nicht statt; der Assistent erfasst und strukturiert Angaben, jede bewertende Entscheidung trifft der Kunde.

§ 4 Einrichtung und Go-live

  1. Gesello richtet den Assistenten nach dem gemeinsamen Einrichtungsgespräch (ca. 45 Minuten) und dem Einrichtungsbogen ein. Ziel-Go-live ist 7 Tage nach dem Einrichtungsgespräch, sofern alle erforderlichen Zugänge und Freigaben (§ 5) vollständig vorliegen.
  2. Der Funktionsumfang einzelner Kanäle kann von Freigaben Dritter abhängen (z. B. WhatsApp-Plattformfreigabe). Bis dahin stellt Gesello die Leistung über die übrigen Kanäle (insbesondere SMS und E-Mail) bereit.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig bereit: die vereinbarten Zugänge (z. B. Kalender-Freigabe, E-Mail-Weiterleitung, Website-Formular), die Einrichtung der Rufumleitung „bei Nichtannahme“ auf die bereitgestellte Rufnummer sowie die inhaltlichen Angaben des Einrichtungsbogens (Leistungen, Einzugsgebiet, Formulierungen, gesperrte Themen, Terminfenster).
  2. Der Kunde gibt die Konfiguration des Assistenten vor Go-live frei („So darf der Gesello sprechen“) und hält die Angaben aktuell. Er benennt einen erreichbaren Ansprechpartner für Übergaben des Assistenten.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung der übergebenen Daten und Zugänge berechtigt ist und informiert seine Endkunden, soweit gesetzlich erforderlich, über den Einsatz des Assistenten (Unterstützung durch Textbausteine von Gesello).
  4. Verzögert sich die Einrichtung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verschieben sich Go-live und Fristen entsprechend; die Vergütungspflicht ab Go-live bleibt unberührt, sobald Gesello leistungsbereit ist und der Kunde die Mitwirkung trotz Nachfrist nicht erbringt.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebotsblatt vereinbarten Preise: eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie ein monatlicher Grundpreis je gewählter Stufe. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Im Monatspreis enthalten sind Betrieb, Wartung, laufende Verbesserungen sowie Nachrichten- und Telefoniekosten in üblichem Umfang. Bei außergewöhnlich hohem Nachrichten- oder Telefonievolumen (mehr als das Dreifache des für vergleichbare Betriebe üblichen Volumens) wird Gesello den Kunden informieren und eine Anpassung abstimmen; eine rückwirkende Berechnung ohne vorherige Ankündigung erfolgt nicht.
  3. Die Einrichtungsgebühr ist nach Vertragsschluss fällig, der Monatspreis jeweils monatlich im Voraus, erstmals ab Go-live. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung.
  4. Pilotkonditionen (reduzierte Preise) gelten nur, soweit im Angebotsblatt vereinbart, und setzen die dort vereinbarten Gegenleistungen voraus (regelmäßiges Feedback in der Startphase, Freigabe anonymisierter bzw. abgestimmter Ergebnisse als Referenz).

§ 7 Probezeit (Geld-zurück-Zusage)

  1. Erklärt der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab Go-live in Textform, dass er die Leistung nicht fortführen möchte, erstattet Gesello die gezahlte Einrichtungsgebühr vollständig. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
  2. Mit Zugang der Erklärung endet der Vertrag; bereits gezahlte anteilige Monatspreise für die Zeit bis zur Beendigung verbleiben bei Gesello. Weitere Ansprüche entstehen durch die Ausübung der Probezeit-Erklärung nicht.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Go-live. Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Eine automatische Verlängerung um feste Zeiträume findet nicht statt.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
  4. Bei Vertragsende deaktiviert Gesello den Assistenten, gibt eingerichtete Rufumleitungs-Ziele frei und löscht bzw. gibt die Daten des Kunden nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung heraus.

§ 9 Verfügbarkeit; Leistungen Dritter

  1. Gesello bemüht sich um eine hohe, dem Stand der Technik entsprechende Verfügbarkeit des Assistenten, schuldet jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
  2. Die Leistung ist von Diensten Dritter abhängig (u. a. Telekommunikationsnetze, Messenger-Plattformen, KI-Dienste, Hosting). Störungen oder Regeländerungen dieser Dienste, die Gesello nicht zu vertreten hat, gelten nicht als Pflichtverletzung; Gesello wird zumutbare Ausweichlösungen (z. B. SMS statt Messenger) bereitstellen und den Kunden bei wesentlichen Einschränkungen informieren.

§ 10 Haftung

  1. Gesello haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Gesello nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung nach Absatz 2 ist je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Vergütung.
  4. Gesello haftet nicht für entgangene Aufträge, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden aus verpassten oder fehlerhaft beantworteten Anfragen, soweit nicht ein Fall der Absätze 1 oder 2 vorliegt. Der Kunde bleibt für seine geschäftlichen Entscheidungen und die Kommunikation in übergebenen Fällen selbst verantwortlich.
  5. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB analog) ist ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz

  1. Soweit der Assistent personenbezogene Daten von Endkunden und Bewerbern des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und Gesello Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu den beigefügten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO einschließlich des Löschkonzepts für Bewerberdaten.
  2. Die Verarbeitung erfolgt auf Servern in der Europäischen Union. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung aufgeführt.

§ 12 Referenzen und Vertraulichkeit

  1. Gesello nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz. Für Pilotkunden gilt die im Angebotsblatt getroffene Referenzvereinbarung.
  2. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, Konfigurationen, Preise) vertraulich; die Pflicht gilt 2 Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Gesello kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder Weiterentwicklung der Leistung erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Ändern sich Leistungsumfang oder Preise zu Lasten des Kunden, bedarf dies seiner Zustimmung.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Gesello ([Ort]).
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.